genießen

genießen

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ge|nie|ßen [gə'ni:sn̩], genoss, genossen <tr.; hat:
1. (geh.) (von einer Speise, einem Getränk) zu sich nehmen:
er konnte nur wenig von den Leckerbissen genießen; sie hat den ganzen Tag noch nichts genossen.
Syn.: essen, zu sich nehmen (geh.).
2. mit Freude, Vergnügen, Wohlbehagen auf sich wirken lassen:
die Natur, seinen Urlaub genießen; sie genoss die herrliche Aussicht; er genoss es sichtlich, so gefeiert zu werden.
Syn.: auskosten, zu schätzen wissen.
3. [zu seinem Nutzen, Vorteil] erhalten, erfahren:
sie hat eine gründliche Ausbildung genossen; <oft in verblasster Bedeutung> jmds. Achtung genießen (von jmdm. geachtet werden); er genießt (hat) unser Vertrauen.

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ge|nie|ßen 〈V. tr. 149; hat
1. essen, trinken
2. mit Wohlbehagen zu sich nehmen (Speise) od. auf sich wirken lassen (Anblick)
3. auskosten, Freude haben an
● ich habe meinen Urlaub sehr genossen; sie genoss eine hervorragende Erziehung erhielt eine hervorragende E.; das Essen ist nicht zu \genießen ist sehr schlecht; du bist ja heute nicht zu \genießen! 〈fig.; umg.; scherzh.〉 du bist unausstehlich, sehr schlechter Laune; sie genoss den Urlaub in vollen Zügen [<ahd. (gi)niozan, got. (ga)niutan; zu germ. nut-; zu idg. neud- „fangen, ergreifen, benutzen“; verwandt mit Nutzen, Genosse u. dem 1. Teil von Nießbrauch]

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ge|nie|ßen <st. V.; hat [mhd. (ge)nieʒ(ʒ)en, ahd. (gi)nioʒan = innehaben, gebrauchen, urspr. = ergreifen, fangen]:
1. von einer Speise, einem Getränk etw. zu sich nehmen:
sie konnte nur wenig von den Leckerbissen g.;
Ü er ist heute nicht, nur mit Vorsicht zu g. (ugs.; ist unausstehlich, schlechter Laune).
2. mit Freude, Genuss, Wohlbehagen auf sich wirken lassen:
seinen Urlaub g.;
das Leben in vollen Zügen g.;
er genoss es sichtlich, so gefeiert zu werden.
3. [zu seinem Nutzen, Vorteil] erhalten, erfahren:
eine gute Ausbildung, Erziehung g.;
<häufig verblasst:> jmds. Vertrauen g. (haben);
bei jmdm. hohes Ansehen g. (hoch angesehen sein);
sie genießt seinen ganz besonderen Schutz (ihr wird sein ganz besonderer Schutz zuteil).

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ge|nie|ßen <st. V.; hat [mhd. (ge)nieʒ(ʒ)en, ahd. (gi)nioʒan = innehaben, gebrauchen, urspr. = ergreifen, fangen]: 1. von einer Speise, einem Getränk etw. zu sich nehmen: er konnte nur wenig von den angebotenen Leckerbissen g.; sie hat den ganzen Tag noch nichts genossen; das Fleisch ... kann man ohne Schaden g. (Grzimek, Serengeti 167); Ü er ist heute nicht, nur mit Vorsicht zu g. (ugs.; ist unausstehlich, schlechter Laune). 2. mit Freude, Genuss, Wohlbehagen auf sich wirken lassen: die Natur, seinen Urlaub g.; das Leben in vollen Zügen g.; er genoss es sichtlich, so gefeiert zu werden; ∙ <mit Gen.-Obj.:> genoss ich all der Ehre und Achtung, die meinem Golde zukam (Chamisso, Schlemihl 32). 3. [zu seinem Nutzen, Vorteil] erhalten, erfahren: eine gute Erziehung g.; Geschäftsleute, bei denen er Kredit zu g. wünschte (Hesse, Sonne 7); (häufig verblasst:) jmds. Vertrauen g. (haben); jmds. Achtung g. (von jmdm. geachtet werden); bei jmdm. hohes Ansehen g. (hoch angesehen sein); sie genießt seinen ganz besonderen Schutz (ihr wird sein ganz besonderer Schutz zuteil). 4. den Nutzen (von etw.) haben, in den Besitz od. Genuss (von etw.) gelangen: Den ersten Taler ..., der gehört meinem Enkel, der soll ihn g. (Cl. Brentano, Kasperl 350).

Universal-Lexikon. 2012.

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